"Der Einfluss unseres Gesundheitssystems am Verlauf der zehn häufigsten lebensbedrohlichen Erkrankungen wird auf etwa 10 % geschätzt. Der Wirkungsgrad liegt im Bereich einer Glühbirne, die mehr heiße Luft als helles Licht produziert."
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Fakt ist, dass nach wie vor 19 bis 20 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte erbringen, nicht bezahlt werden. Jede fünfte Leistung fällt unter den Tisch. Das wird einfach als Rabatt an die Krankenkassen abgegeben. Ich kenn keine andere Berufsgruppe, die immer 20 Prozent Rabatt auf alles geben muss."