Aus einem Kommentar der Ärztezeitung:
Der Bundesausschuß fährt mit dem Rasenmäher über den Arzneimittelmarkt - einzig zu dem Zweck, daß im nächsten Jahr mit der neuen Festbetragsregelung für patentgeschützte Arzneimittel eine Milliarde Euro eingespart werden kann.
Liegt der Preis über dem Festbetrag, so muß der Patient die Differenz selbst bezahlen. Darüber muß der Arzt ihn informieren (Anm.: sofern er die aktuellen Preise denn erfährt) - und entscheiden, ob er auch auf einen anderen Wirkstoff wechseln kann. Betroffen sind samt und sonders chronisch kranke Menschen. Im Ergebnis wird das Spektrum an Therapiemöglichkeiten, die die Krankenkassen zu bezahlen bereit sind, deutlich verringert.
Was hier geschieht, ist die Fiskalisierung der Medizin. Mitgewirkt haben daran die Ärzte im Bundesausschuß. Sie verstehen sich dabei, wie die Kassenvertreter, nur noch als Sparkommissare in politischem Auftrag.
Dann besser gleich auf Kostenerstattung umsteigen.
Donnerstag, 22. Juli 2004
Bundesrasenmäherausschuss
Noch so'n Ding: Krankenfahrten
Nochmal Ärztezeitung:
Am 22. Januar hatte der Gemeine Bundesausschuß (der schon wieder) von Ärzten und Krankenkassen die Krankentransport-Richtlinie geändert (gesetzlichen Vorgaben in Paragraph 60 des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes).
Gezahlt werden die Kosten von der Kasse nur noch nur noch nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse "bei zwingender medizinischer Notwendigkeit und in besonderen Ausnahmefällen".
Möglich ist der Transport zu Lasten der Kassen nur dann, wenn
Besonders interessant in diesem Zusammenhang:
Damit die Kasse die Kosten des Transports übernimmt, muß der Arzt in manchen Fällen auf dem Formular auch die Diagnose des Patienten notieren - die kann dann auch der Taxifahrer lesen.
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiß man keinen Rat (das ist nichts Neues). Wollen Ärzte das Problem umgehen, müßten sie auf die Verordnung der Krankenbeförderung gegebenenfalls verzichten, sagte ein KBV-Sprecher der "Ärzte Zeitung". Dann zahlt der Patient die Fahrt aus eigener Tasche.
Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsreform kann der Patient so künftig - ausser mit seinem Friseur - mit seinem Arzt und seinem Taxifahrer besprechen.
Samstag, 3. Juli 2004
Einsparungen in Milliardenhöhe
werden für das Gesundheitssystem oft versprochen, aber selten bewiesen...
Es fehlen Begründungen, Berechnungen und Beweise. Selbst die Bezugsgröße, Gesetzliche Krankenversicherung oder Gesundheitswesen insgesamt, wird in den meisten Fällen nicht genannt. So entsteht der Eindruck, dass Geld verschleudert wird, und dass mit gezielten Maßnahmen Ausgaben in Milliardenhöhe gespart werden können.
Würden die genannten Einsparvolumina addiert, könnten gigantische Summen gespart werden. Alle Probleme wären gelöst, denn die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2002 auf insgesamt rund 144 Milliarden Euro, im Gesundheitswesen insgesamt auf rund 235 Milliarden Euro.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zweifellos Effizienzreserven, und nichts sollte unversucht bleiben, um diese Effizienzreserven zu mobilisieren. Und nichts sollte unversucht bleiben, um zum Beispiel die Qualität der Versorgung zu verbessern, und zwar um der Versorgungsqualität willen. Ob dabei Kosten gespart werden können, ist offen.
Es bleibt die ernüchternde Erkenntnis, dass kaum etwas von dem, was als Einsparvolumen in Milliardenhöhe genannt wird, einen realen Hintergrund hat.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt 02.07.2004 (Beske, Fritz: Gesundheitskosten: Vorsicht mit Versprechungen. Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 27 vom 02.07.2004, Seite A-1935)
Donnerstag, 1. Juli 2004
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
Das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Das den heutigen Verhältnissen nicht mehr adäquate Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen sollte durch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt werden, das sich am Bild des hauptberuflich tätigen und selbstständigen Sachverständigen orientiert; dies ist allerdings für den Bereich der ärztlichen Sachverständigen nicht erreicht worden. Lediglich der zehnprozentige Ostabschlag für den Bereich des Justizkostenrechtes für die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen ab 1. Juli 2004 entfällt (anders als in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte).
Die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSeg) geregelten Stundensätze mit Gebührenrahmen sind durch Honorargruppen, entsprechend der unterschiedlichen Sachverständigengruppen, mit festen Stundensätzen ersetzt worden.