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Der gläserne Patient

Krankenkassen haben besseren Daten-Überblick

Die Ärzte sind durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) dazu verpflichtet worden, den Krankenkassen arzt- und patientenbezogene Behandlungsdaten zu liefern. Die Kassen erhalten Diagnosen- und Ausgabenprofile über alle Leistungsbereiche und Behandlungsverläufe und können damit Patientenkarrieren nachvollziehen. "Nur so kann die Forderung des Gesetzgebers umgesetzt werden, den Leistungskatalog auf seinen Nutzen hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen," erklärte der GEK-Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel.

Was auf keinen Fall bezweckt werde, sei der "Gläserne Patient": vielmehr wolle man ihn vor unseriösen IGEL-Angeboten schützen, denn: Wenn den Krankenkassen die Daten bekannt seien, könnten sie ihre Versicherten besser beraten und dadurch vor unnötigen zusätzlichen Belastungen bewahren.

Persönliche Anmerkung: Wenn den kranken Kassen die Daten bekannt sind, könnten sie in erster Linie sich selbst vor zusätzlichen Belastungen bewahren wollen...

Der Abteilungsdirektor Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Friedrich Wilhelm Schwartz sieht nach ersten Einblicken in die Daten einen erheblichen Informationszuwachs: "Nunmehr sind erkrankungsspezifische Behandlungsanlässe und -verläufe so vollständiger darstellbar." Die neuen Daten seien deutlich besser als die bisherigen Schätzungen.

Professor Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen: "Die Black Box ist für Krankenkassen geöffnet".

Quellen:

KV-LEX online 8.3.2005
Krankenkassen-Ratgeber 7.3.2005

 

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