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Honorarverlust von rund 25.500 Euro pro Praxis

Die KVNo teilt heute mit:

Kranke Kassen in Nordrhein haben einen Rabattvertrag mit Generikaherstellern geschlossen. Man erwartet, dadurch pro Jahr Einsparungen in Millionenhöhe zu erzielen und dass das Regressrisiko für Ärzte sinkt. Selbstverständlich wird davon die Therapiefreiheit nicht berührt (sagt die KVNo).

Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen eine jährliche Ausgabenobergrenze für Arzneimittel festzulegen: das so genannte Ausgabenvolumen.

Überschreiten die Gesamtausgaben diese Grenze, so kann der Überschreitungsbetrag von der ärztlichen Gesamtvergütung abgezogen werden.

Beispiel: Das vereinbarte Ausgabenvolumen für das Jahr 2005 liegt bei 2,17 Milliarden Euro. Rechnet man die tatsächlichen Ausgaben für Arzneimittel der ersten sieben Monate einmal auf das gesamte Jahr 2005 hoch, so werden sich die Arzneimittelkosten für 2005 wahrscheinlich auf 2,64 Milliarden Euro belaufen. Der Überschreitungsbetrag läge dann bei 466 Millionen Euro.

Diese Summe könnte im Jahr 2006 von der Gesamtvergütung abgezogen werden. Pro Praxis würde dies einen Honorarverlust von rund 25.500 Euro bedeuten. Das von den Kassen zur Auszahlung gelangende Gesamthonorar würde um den Überschreitungsbetrag gekürzt.

„Die Verträge können uns nicht zur Verordnung bestimmter Präparate verpflichten”, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Aber wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, eine Kollektivhaftung über einen Abzug von Geldern aus der Gesamtvergütung zu verhindern.”

Quelle: KVNo 13.9.2005

Kollektivhaftung? Sollte der Überschreitungsbetrag 2005 tatsächlich von der Vergütung 2006 abgezogen werden, müsste ich für meine Arbeit draufzahlen! Ich sähe mich dann veranlasst, aus der medikamentösen Behandlung auszusteigen und mich anderen Tätigkeitsfeldern zuzuwenden...

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