40.000 gerichtlich bestätigte Geiselnehmer
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat heute die Klage eines Arztes abgewiesen, der sich nicht als brutaler Geiselnehmer bezeichnen und damit als Zielscheibe propagandistischer Kommunikationsstrategien mißbrauchen lassen wollte.
Es ehrt das OLG, daß es die Meinungsfreiheit hoch bewertet und seinen Spruch so begründet:
Das von den beanstandeten Äußerungen angesprochene Kollektiv umfasste mehr als 40.000 Ärzte, die am 4. Dezember 2006 ihre Praxen geschlossen hielten. Damit war der Personenkreis derart groß und unübersehbar, dass der Einzelne von dem auf die Gesamtheit gemünzten Angriff nicht in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen war.
Wenn das Kollektiv also nur groß genug ist, dann verliert sich das Individuum in der gesichtslosen Masse. Gut, daß die Kollektivierung unserer Volksgemeinschaft so rasante Fortschritte macht.
Immerhin wissen wir: am 6.12.2006 hatten 40.000 Ärzte ihre Praxen geschlossen. Das ist jetzt amtlich. Auch, wenn es - ausser Frau Schmidt und Herrn Lauterbach - keinen weiter stört.
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