Wahnsinnswoche 2019:47

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"Die freie Verfügbarkeit über Verordnungsmöglichkeiten gehört nicht zu den natürlichen Begabungen des Arztes."
Rolf Hoberg (AOK) 19.1.2006
"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
Peter Oberender: Wachstumsmarkt Gesundheit (2006)
"Man will jedoch auf das KV-System nicht verzichten. Denn ohne uns würde die Unzufriedenheit der Ärzte direkt auf Krankenkassen und Politik zurückfallen."
Andreas Köhler (KBV) 29.5.2008
"Brüderle «wies erläuternd darauf hin, dass angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht immer rational seien»."
Rainer Brüderle 14.3.2011

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