Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Vergütung der niedergelassenen Ärzte. Nach Reformen 1995 und 1996 trat im April 2005 der so genannte "EBM 2000 plus" in Kraft, dessen Entwicklung von 1993 bis 2005 gebraucht hatte und dessen Umsetzung und Feinabstimmung bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch steht zum 1.1.2008 eine Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung bevor (§ 87 SGB 5, Abs. 2d).
Anlass für diese Neuordnung war unter anderem die Tatsache, daß Ärzte in den vergangenen Jahren immer wieder gegen die Unterfinanzierung der ambulanten ärztlichen Verorgung protestiert hatten. Mit der vorgesehenen Neurordnung wird daher unter anderem in Aussicht gestellt, die bisherige Budgetierung zu mildern und das so genannte Morbiditätsrisiko wieder bei den Krankenkassen anzusiedeln.
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Sonntag, 2. September 2007
Im Tal der Tränen 2008
Geschrieben von Dr. med. Ewald Proll
in Ärztepranger
um
14:13
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