In einem offenen Brief wenden sich Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie aus dem Bergischen Land an die Öffentlichkeit:
Die auf Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen getroffenen Beschlüsse gefährden unmittelbar die medizinische Versorgung der Bevölkerung in unserer Region. Niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen und ihre Patienten sind davon betroffen.
Die gemeindenahe ambulante Behandlung psychisch kranker Menschen steht ebenfalls vor dem endgültigen Aus. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mitgeteilten, ab 1.7.2010 gültigen Honorarbescheide, nehmen den niedergelassenen Psychiatern ihr wichtigstes Handwerkszeug: die Gesprächszeit mit ihren Patienten und ihren Angehörigen.
Mit den zugeteilten Mitteln sind nur noch ein kurzer Erstkontakt und eine zweite Beratung von zehn Minuten Dauer pro Vierteljahr möglich. Nicht vergütet werden demnach u.a. Gespräche mit Angehörigen und Bezugspersonen, Kriseninterventionen, die Betreuung von Wohnheimen, Hausbesuche, die Verordnung häuslicher Krankenpflege, oder Antworten auf Anfragen von Krankenkassen.
Damit wird die gemeindenahe ambulante psychiatrische Versorgung in absehbarer Zeit zusammenbrechen. Schlimmstenfalls werden Ende 2010 allein im Bergischen Land etwa 5.000 oft schwer und chronisch psychisch kranke Menschen ohne ausreichende medizinische Versorgung dastehen.
Die Sicherstellung der Behandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen wird in ganz Nordrhein in unverantwortlicher Weise gefährdet. Wir niedergelassenen Psychiater fordern die Verantwortlichen in der ärztlichen Selbstverwaltung und in der Politik daher auf, unverzüglich zu handeln.
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Mittwoch, 30. Juni 2010
Die Versorgung psychisch kranker Menschen in der Region ist akut gefährdet
Montag, 17. Mai 2010
Wie viele Ärzte braucht das Land?
Genau so viele:
Alles begriffen? Schön.
Grundlage der Bedarfsplanung in Deutschland sind Verhältniszahlen, die aus dem Verhältnis der Zahl der Einwohner zur Zahl der zugelassenen Vertragsärzte in einem bestimmten Planungsbereich ermittelt werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Als Basis wird die Einwohner / Arztrelation für die nach dem 3. Abschnitt, § 6 definierten Raumgliederungen berechnet (S. 18, siehe Formel oben).
Und schon 2008 schaffte der G-BA Voraussetzungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie, ärztlicher Unterversorgung entgegen zu wirken...
Planwirtschaft pur. Der "Bedarf" wird von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung allein aus dem Verhältnis zwischen Einwohnern und Ärzten eines Planungsbezirkes festgelegt. "Über-" und "Unterversorgung" ergeben sich allein aus dieser Verhältniszahl.
Reality Check:
Sofern die Hypothese, dass das Verhältnis zwischen Arzt- und Einwohnerzahl eines Planungsbezirkes den Bedarf definiert, zutrifft, müsste ich, der in einem gesperrten (überversorgten) Planungsbezirk lebt, tagelang Däumchen drehen.
Dass dem nicht so ist, erkennen Sie an der Tatsache, dass ich seit geraumer Zeit keine neuen GKV-Patienten behandeln darf. Wegen der Regelungen zur Verhinderung einer unzulässigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Dass dem nicht so ist, erkennen Sie am Warteschlangenproblem. (Vielleicht wäre das ja ein geeignetes Instrument, um den "Bedarf" zu beziffern?)
Der medizinische Bedarf einer Planungsregion lässt sich eben nicht mit simplen Verhältniszahlen top-down festlegen. Das wäre aber auch zu einfach
Mittwoch, 5. Mai 2010
Einsparungen in Milliardenhöhe. Versprochen.
Dieses Versprechen kommt mir irgendwie bekannt vor. Jetzt will unsere Regierung pro Jahr schon wieder 1,5 Milliarden Euro sparen, indem sie die Medikamentenpreise auf dem Stand von 2009 einfriert und - neu! - Kosten-Nutzen-Analysen beim Gemeinen Bundesausschuss in Auftrag gibt. Immerhin sollen die Patienten durch persönliche Zuzahlungen in die Lage versetzt werden, nicht rabattierte Medikamente selbst zu kaufen.
2009 gaben die Kassen noch 30 Milliarden Euro für Medikamente aus (5,3% mehr als im Vorjahr). Davon waren 4,3 Milliarden Euro Mehrwertsteuer. Da wäre die Regierung doch blöd, wenn sie jetzt... aber ich schweife ab. In den ersten drei Monaten des Jahres 2010 stiegen die Arzneimittelkosten erneut um 5,5% auf 6,9 Milliarden Euro. (Wenn man das hochrechnete, käme man für 2010 auf 27,6 Milliarden Euro - das wären dann 10% weniger als 2009? Verwirrend.)
Zum Glück gibt es wettbewerbliche Instrumente, die bereits jetzt zu hohen Einsparungen führen: die Rabattverträge. 200 Millionen hier, 520 Millionen dort. Woanders sind zwar die Preise in paradoxer Weise um 191 Millionen gestiegen, aber was soll's. Erklären kann das niemand, und die Rabattverträge müssen schließlich geheim bleiben. Mehr Transparenz würde uns zweifellos in die Rechtsunsicherheit führen.
Sonntag, 28. September 2008
Diese Politik macht krank - Analyse des „Wettbewerbsstärkungsgesetzes“ 2007
Die Veränderungen im Sozialgesetzbuch V im Jahre 2007 durch das „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ (GKV-WSG) werden unser Gesundheitswesen dramatisch umpflügen. Nicht nur die „Volksvertreter“ hatten im Februar 2007 dieses Gesetz weder gelesen noch verstanden. Die 555 Seiten waren in einer bürokratisch-herrschaftlichen, unverständlichen Sprache verfasst, so dass auch fast 2 Jahre später Ärzte und Bürger die Folgen nicht abschätzen können.
Es besteht die Notwendigkeit einer verständlichen Analyse. Diese wird uns erleichtert durch einen Kommentar zum Gesetz, verfasst von einem „Vater des Gesetzes“ Dr. Ulrich Orlowski, Jurist, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Gesundheit, seit 1996 Leiter der Abteilung Krankenversicherung und an allen Gesundheitsreformen wesentlich beteiligt.
Lobeshymnen von Frau Schmidt
Ministerin Schmidt am 29.8.2008 zum Beschluss des „Erweiterten Bewertungsausschusses“ zur ärztlichen Vergütungsreform:
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem. ...
Das Ergebnis zur Vergütung stellt eine kräftige Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar. Wir erwarten, dass sich dies durchgängig in einer qualitativ hohen und guten Versorgung für die Versicherten niederschlägt. Die Beitragszahler haben überall in Deutschland einen Anspruch darauf. Mit der Honorierung der Vertragsärzte in Euro und Cent muss auch eine unterschiedliche Servicequalität in den Praxen für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte der Vergangenheit angehören. Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage. Mit der Neuordnung wird die Budgetierung aufgehoben. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und entstehende Versorgungslücken durch Honorarzuschläge in Zukunft zu schließen.“
(Pressemitteilung; BMG, zitiert änd 29.8.2008)
Wie sieht im Gegensatz dazu die Realität aus?
"Diese Politik macht krank - Analyse des..." vollständig lesen »Sonntag, 22. Oktober 2006
Änderung der Psychotherapie-Richtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2006 die Psychotherapie-Richtlinien geändert. Bisher wurde eine alte, wenig differenzierte Beschreibung der Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie verwendet. Daher wurde eine redaktionelle Aktualisierung der Beschreibung der Indikationen für die Richtlinien-Psychotherapie für sinnvoll gehalten, die sich jetzt durch die Änderung an der Terminologie des Kapitels F der International Classification of Diseases der WHO (ICD-10) orientiert. Damit ist jedoch weder eine Ausweitung noch eine Eingrenzung der bisher definierten Indikationsbereiche für Psychotherapie verbunden.
"Änderung der Psychotherapie-Richtlinien" vollständig lesen »Schritt für Schritt in die Staatsmedizin
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, ruft zur Teilnahme am Außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 24.10.2006 in Berlin auf:
Das Gesundheitswesen wird Schritt für Schritt in die Staatsmedizin getrieben. Wir Ärzte sollen unsere Freiberuflichkeit gegen behördlichen Zwang eintauschen und weiterhin mit begrenzten finanziellen Mitteln unbegrenzte Leistungsversprechen der Politiker einlösen. Die Entwürfe zur Gesundheitsreform lassen erkennen, dass nicht der medizinische Versorgungsbedarf, sondern nach wie vor kurzsichtige Kostenüberlegungen die Reformpläne prägen.
Aus einem ehemals freiheitlichen Gesundheitswesen wird jetzt ein System entwickelt, in dem Patienten und Ärzte entmündigt werden. Es wird zwar mehr Wettbewerb versprochen, aber in Wahrheit der Weg zur Einheitsversicherung geebnet. Die Pläne der Regierung sehen vor, dass der Staat künftig allein per Rechtsverordnung die Beitragssätze festlegt. Die Sparschraube wird noch enger gezogen, um Beitragssteigerungen zu verhindern.
Zugleich soll der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss als Rationierungsbehörde definieren, welche Leistungen die gesetzlich Versicherten künftig nicht mehr erhalten werden.
Das ist kein Weg, auf dem man mehr Freiheit wagt, wie es die Kanzlerin noch kurz nach ihrem Amtsantritt versprochen hatte, das ist der Weg in die Staatsmedizin.
::: Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 41 vom 13.10.2006, Seite A-2669
Sonntag, 5. Juni 2005
Neuordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
Zum 1.7.2005 tritt die Neufassung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von "häuslicher Krankenpflege" nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V in Kraft. Diese regeln die Verordnung häuslicher Krankenpflege, ihre Dauer und die Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärzte mit den die häusliche Krankenpflege durchführenden ambulanten Pflegediensten und den Krankenhäusern.
Die erste Fassung der Richtlinien für häusliche Krankenpflege gemäß Beschluss vom 25.10.1999 enthielt keine Regelung für die häusliche Krankenpflege von psychisch kranken Menschen (psychiatrische Krankenpflege).
Die Auswertung internationaler und deutscher Studien erbrachte Teilinformationen, die in der Richtlinie berücksichtigt werden sollten. Als wesentliche Aussage kann festgehalten werden, dass Evidenzen bzw. übereinstimmende Informationen aus den Studien zu höherem Zeitaufwand für die Pflege psychisch Kranker als für die Pflege rein somatisch Kranker zu entnehmen sind. Das ist aber nach übereinstimmender Auffassung des Unterausschusses "Häusliche Krankenpflege" eine vergütungspolitische und keine ordnungsrechtliche Feststellung.
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