Gegen die Abrechnung des 3. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 591.045 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 530.560 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 16.904 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.552,65 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 12.246,46 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 23,76 € in der Stunde oder 0,396 € in der Minute. Das sind lediglich 46% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Freitag, 28. Januar 2011
Honorar im 3. Quartal 2010
Samstag, 6. November 2010
Mir ist so langweilig
Immer diese Patientenkontakte. Das ist auf die Dauer zu eintönig. Wie gut, dass meine Funktionäre eine neue Ablenkung für mich ausgedacht haben:
die ambulanten Kodierrichtlinien.
Ab Januar 2011 muss kann ich mich gar nicht mehr mit lästigen Behandlungen herum schlagen. Ich muss kann dann nur noch richtig kodieren.
Ich musste ja schon immer alle Diagnosen nach ICD maschinenlesbar verschlüsseln, damit sie für die Bürokraten besser auszuwerten sind (wegen Morbi-RSA). Die bisherige Praxis genügte denen aber nicht (wahrscheinlich ist ihnen auch langweilig). Seit geraumer Zeit schicken sie Kontrolleure in die Praxen, um den Ärzten das Right-Coding beizubiegen.
Aber ab Januar 2011 wird endlich richtig kodiert. Die Bedienungsanleitung umfasst schlappe 161 Seiten, und nach Einschätzung des Herausgebers (Institut des Bewertungsausschusses) wird die Kodierung zwar einerseits leichter, andererseits viel aufwändiger:
Dafür aber geben sie genau vor, wie zu kodieren ist. Dies soll das Kodieren leichter machen. Doch gerade in der Einführungsphase wird die Umstellung für etliche Praxen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Allein das Lesen der Richtlinien kostet Zeit.
Klar. 161 Seiten und noch mal so viele Begleitdokumente - das kostet wirklich viel Zeit. Dennoch schafft es die KBV, mich zu Höchstleistungen beim Kodieren zu motivieren: mit Regressdrohungen beispielsweise, oder mit dem Hinweis, dass ein guter Coder auch ein guter Arzt sein müsse und daher mit seiner Arbeitsqualität auftrumpfen könne.
Auch klar. Im Restaurant essen die wahrscheinlich die Speisekarte auf und leiten daraus ab, dass sie bei einem Spitzenkoch gegessen haben...
Nicht alle sind begeistert von diesem neuen Hobby.
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - VV der KV Hessen fordert: Kodierrichtlinien nicht umsetzen!
Die ab Januar 2011 geltenden Kodierrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen in Hessen nicht eingeführt werden. Erste Erfahrungen aus Bayern hätten eindeutig gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel sind und nur noch mehr Bürokratie verursachen.
Presse Detail - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat sich gegen die Einführung der neuen ambulanten Kodierrichtlinien in der geplanten Form ausgesprochen.
Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Gegen Kodierrichtlinie und Aquik-Qualitätsindikatoren
Die KV Nordrhein soll gemeinsam mit anderen KVen via Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) die Einführung der Kodierrichtlinien bundesweit verhindern.
Die Vertreterversammlung KV Nordrhein fordert von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die „ambulante Kodierrichtlinie“, die zum 1. Januar 2011 verbindlich eingeführt werden soll, nicht einzuführen.
Die bisher im Bundesgebiet mittels Diagnosecodierung dokumentierte Morbidität ist nicht plausibel und damit zur Bereinigung der Vergütung nachweislich nicht geeignet. Damit disqualifiziert sich die Diagnosecodierung als nicht sachgerecht und nicht praktikabel für die Honorarsteuerung.
Für eine Verschiebung der Kodierrichtlinien | Axel Munte: So sehe ich das
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Ambulanten Kodierrichtlinien in ihrer derzeitigen Form nicht praxistauglich sind. Daher habe ich am vergangenen Freitag auch gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen in der Vertreterversammlung der KBV gefordert, die Ambulanten Kodierrichtlinien für ein Jahr auszusetzen. Aufgrund der Komplexität der Ambulanten Kodierrichtlinien kommt es zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand in den Praxen, der so nicht vertretbar ist.
Die Vertreterversammlung der KV Hamburg am 17.6.2010 fordert außerdem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Umsetzung der „ambulanten Kodierrichtlinie“ so lange nicht zu betreiben, bis sichergestellt ist, dass die Entwicklung der Gesamtvergütung morbiditätsentsprechend erfolgt.
Falls diese Richtlinie im Januar doch kommt, wissen Sie jedenfalls, warum ich Ihnen dann bis auf weiteres keine Termine anbieten kann.
Freitag, 5. November 2010
Honorar im 2. Quartal 2010
Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 735.325 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 651.170 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 20.491 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 17.640,70 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 15.250,55 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 21,25 € in der Stunde oder 0,354 € in der Minute. Das sind lediglich 41% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Mittwoch, 21. Juli 2010
Die Arzthonorare steigen und steigen. Negativ zwar, aber sie steigen.
Ärzte-Honorare seit 2007 kräftig gestiegen | RP ONLINE
Die Honorare für die rund 150 000 Fachärzte und Allgemeinmediziner in Deutschland sind zwischen 2007 und 2009 durchschnittlich um 11,3 Prozent gestiegen. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Demnach lag das jährliche Durchschnittseinkommen je Arzt 2007 bei 142 000 Euro. In diesem Jahr werde es sich pro Mediziner auf 164 000 Euro erhöhen.
Wenn der Spitzenverband das mitteilt, muss es ja wohl stimmen...
Mein eigener Spitzenverband (also ich) kann diese Zahlen leider nicht bestätigen. 2008 habe ich im Vergleich zu 2007 1% weniger von der KV bekommen. Na ja. 2009 waren es im Vergleich zu 2007 8% weniger. Und das erste Quartal 2010 weist gegenüber dem 1. Quartal 2007 ein Minus von 9% aus. Bei annähernd gleichbleibender Leistungsmenge und auf einem jährlichen Niveau, das signifikant unter den genannten Beträgen liegt:
Honorar im 1. Quartal 2010
Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2010 lege ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 732.220 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 643.470 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 20.909 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 18.000,56 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 14.501,76 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 18,38 € in der Stunde oder 0,306 € in der Minute. Das sind lediglich 36% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.
Mittwoch, 30. Juni 2010
Die Versorgung psychisch kranker Menschen in der Region ist akut gefährdet
In einem offenen Brief wenden sich Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie aus dem Bergischen Land an die Öffentlichkeit:
Die auf Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen getroffenen Beschlüsse gefährden unmittelbar die medizinische Versorgung der Bevölkerung in unserer Region. Niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen und ihre Patienten sind davon betroffen.
Die gemeindenahe ambulante Behandlung psychisch kranker Menschen steht ebenfalls vor dem endgültigen Aus. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mitgeteilten, ab 1.7.2010 gültigen Honorarbescheide, nehmen den niedergelassenen Psychiatern ihr wichtigstes Handwerkszeug: die Gesprächszeit mit ihren Patienten und ihren Angehörigen.
Mit den zugeteilten Mitteln sind nur noch ein kurzer Erstkontakt und eine zweite Beratung von zehn Minuten Dauer pro Vierteljahr möglich. Nicht vergütet werden demnach u.a. Gespräche mit Angehörigen und Bezugspersonen, Kriseninterventionen, die Betreuung von Wohnheimen, Hausbesuche, die Verordnung häuslicher Krankenpflege, oder Antworten auf Anfragen von Krankenkassen.
Damit wird die gemeindenahe ambulante psychiatrische Versorgung in absehbarer Zeit zusammenbrechen. Schlimmstenfalls werden Ende 2010 allein im Bergischen Land etwa 5.000 oft schwer und chronisch psychisch kranke Menschen ohne ausreichende medizinische Versorgung dastehen.
Die Sicherstellung der Behandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen wird in ganz Nordrhein in unverantwortlicher Weise gefährdet. Wir niedergelassenen Psychiater fordern die Verantwortlichen in der ärztlichen Selbstverwaltung und in der Politik daher auf, unverzüglich zu handeln.
Dienstag, 22. Juni 2010
Resolution zur Honorarsituation in Nordrhein ab 1.7.2010
facharzt.de [ Nervenärzte in Nordrhein registrieren 20 Prozent Honorarverlust ]
Aktuell wird den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein die Festsetzung der Regelleistungsvolumina für das Quartal 3/2010 seitens der KVNO mitgeteilt.
Das Ergebnis der erneuten Reform der Reform der Honorare ist für die Fachärzte in Nordrhein niederschmetternd.
Die neuen Regelleistungsvolumina für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater in unserem KV-Bereich sind katastrophal und vollkommen inakzeptabel.
Nach 10 Jahren des stetigen und ruinösen Absenkens der fachärztlichen Honorare – und insbesondere der Honorare neurologisch und psychiatrisch tätiger FachkollegInnen - sahen Neurologen, Nervenärzte und Psychiater ab dem dritten Quartal 2009 einen winzigen Silberstreif der Hoffnung im nordrheinischen Honorargefüge, unter anderem bedingt durch die Freigabe der Gesprächsleistungen der Fachgruppe.
Ab dem 1.07.2010 ist das erneut zunichte gemacht.
Honorarverluste von 20% und mehr gegenüber dem Vorjahresquartal sind zu beklagen!
Ein RLV von 33.- Euro für Neurologen, von 43.-Euro für Psychiater und 39.- Euro für Nervenärzte ist ruinös.
Daran ändern 3 (!) Euro als Zuschlag für die Betreuung schwerkranker Patienten pro Quartal nichts.
Eine solche Vergütung ist zynisch.
Wir stehen weiterhin am Rande der Existenzgefährdung unserer Praxen und der ambulanten Versorgung unserer – oft schwer und chronisch kranken - Patienten.
Das ist nicht hinnehmbar!
Die niedergelassenen Neurologen, Psychiater und Nervenärzte in Nordrhein fordern die Verantwortlichen in der ärztlichen Selbstverwaltung und der Politik auf unverzüglich zu handeln. Die Sicherstellung von Patienten mit Erkrankungen des ZNS wird in Nordrhein in unverantwortlicher Weise gefährdet.
Wir werden Patienten- und Angehörigenverbände umfassend informieren und auffordern, gegen eine solche Schlechterstellung der Patientenversorgung – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern - und gegen eine derartige Ignoranz schwer und chronisch Kranken gegenüber zu protestieren.
BVDN Nordrhein
Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie und Nervenärzte in Nordrhein
Dienstag, 15. Juni 2010
Will etwa jemand die Psychos ärgern?
Das von der KV Nordrhein mitgeteilte Regelleistungsvolumen (RLV) für das dritte Quartal 2010 beträgt 43,04 € pro Fall, zuzüglich qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) von 3,49 € für die Ziffer 21230, also insgesamt 46,53 €.
Bei der Abrechnung des Ordinationskomplexes 21211, einer (!) Fremdanamnese 21216, und eines (!) weiteren Gespräches von zehn Minuten Dauer ergibt sich bereits ein Fallwert von 47,78 €. Hinzu kommen, bei Anrechnung der Ziffer 21230 in 37% der Fälle, umgerechnet 13,73 € pro Fall aus dem QZV.
Der Fallwert beträgt also, wenn ausschließlich die genannten Leistungen abgerechnet werden, bereits 61,50 €.
Ohne Fremdanamnese ergibt sich ein Fallwert von 46,63 €. Beschränkt man sich auf die Fremdanamnese, und lässt dafür das Gespräch weg, ergibt sich ein Fallwert von 48,03 €.
Das zugewiesene RLV lässt also lediglich die Abrechnung eines Ordinationskomplexes, eines zusätzlichen Gespräches von zehn Minuten Dauer, und der Betreuungspauschale für 37% der Fälle zu.
Nicht vergütet werden demnach u.a.:
- Fremdanamnesen
- Kriseninterventionen
- Betreuung in Wohnheimen
- Hausbesuche
- Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Anfragen von Krankenkassen
Das gibt Ärger...
Sonntag, 13. Juni 2010
Die KVNo macht Gebrauch von ihrem Ermessensspielraum
Vom 3. Quartal 2010 an werden die psychiatrischen Gesprächsleistungen wieder im RLV versenkt. Zum Ausgleich erhalten wir zusätzlich ein QZV für die Ziffer 21230.
Das RLV beträgt 43,04 €, das QZV 3,94 €, macht also zusammen 46,98 €. Bei durchschnittlich 442 Fällen lägen die durchschnittliche KV-Zahlungen dann bei 20.765 € (knapp 600.000 Punkte). Zuzüglich genehmigter Richtlinienpsychotherapie. Also knapp die Hälfte der 160.000 € Jahreshonorar, die neulich in der Presse herumgeisterten.
Mich würde mal interessieren, ob bzw. wie die nordrheinischen Psychiater ab dem 1.7. ihre Praxisorganisation umstellen, um weiteren Verlusten vorzubeugen. Fallzahlsteigerung? Mehr Psychotherapie? Wuppertaler Rundschau austragen? Ausland? Rente?
So haben sich die RLV seit dem 1. Quartal 2009 übrigens entwickelt:
Die Delle in der Mitte, das sind die vier Quartale, in denen das RLV (überproportional) um die Gesprächsleistungen gekürzt worden war.
Freitag, 7. Mai 2010
Honorarentwicklung seit 2005
Zum 2. Quartal 2005 wurde der "betriebswirtschaftlich kalkulierte" EBM2000plus installiert. Seitdem gab es fast jedes Quartal neue "Nachjustierungen", die das Leistungsgeschehen immer intransparenter und unberechenbarer werden ließen.
2009 hieß es dann abschließend: ihr Ärzte kriegt 10% mehr, also haltet das Maul.
Nichts da. Ich will heute mal für etwas Transparenz sorgen. Hier die Honorarentwicklung meiner Praxis seit April 2005:
Wie Sie sehen,
- ist die Leistungsmenge (Nachfrage) in dieser Zeit um etwa 20% gestiegen
- ist die Fallzahl in dieser Zeit um etwa 5% gestiegen
- ist die Auszahlungsquote von ca. 80% auf ca. 65% gefallen
- ist der daraus erwirtschaftete Arztlohn von etwa 55% auf etwa 35% gesunken.
Kleine Anmerkung dazu: die Leistungsmenge ist im Vergleich zur Fallzahl deswegen stärker angestiegen, weil ich mehr Psychotherapie anbiete. Das setzt der Fallzahl eine natürliche Grenze, und Psychotherapie wird deutlich besser honoriert, als sozialpsychiatrische Drecksarbeit.
Die Auszahlungsquote können Sie übrigens mit dem Geld, das die KV Nordrhein an mich überweist, gleichsetzen. Ich muss also heute 20% mehr arbeiten, um im Vergleich zu 2005, 15% weniger zu bekommen.
Das mit dem Arztlohn ist etwas komplizierter. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße, die, nach einem Schiedsspruch, zwischen KBV und Kassen festgelegt wurde, um die Leistungsbewertungen des EBM200plus mit Zahlen zu füllen. Eigentlich sollte dieser Wert um die 1 herum dümpeln. Mittlerweile bin ich bei 0,4 angekommen, Tendenz: fallend...
Was heißt das jetzt? Ganz einfach: mittlerweile schuldet mir die KV Nordrhein 162.000 € für die Arbeit, die ich seit 2005 zwar geleistet, aber nie honoriert bekommen habe.
Vielleicht lasse ich mir eine Spendenquittung ausstellen.