Neues vom Sozialgericht

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Es ist nicht das Problem, wenn einer eine Maß trinkt, oder wenn er ein paar Stunden da ist, auch zwei."
Günther Beckstein (CSU) zum Thema Alkohol am Steuer 15.9.2008
"Be kinder than necessary because everyone you meet is fighting some kind of battle."
Sir Matthew James Barrie
"Wir brauchen eine Grenze der Privatautonomie."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Das Ministerium muss das Kommando übernehmen."
L. Hansen (KV-Funktionär) 5.11.2009

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