Entschließungen der Kammerversammlung am 20.11.2010 im Wortlaut - Ärztekammer Nordrhein
Äußerungen von Politik oder Krankenkassenverbänden, Kostenerstattung als Transparenzabrechnung sei ein Instrument, um Patienten zu übervorteilen, werden mit Nachdruck zurückgewiesen. Mit dieser Behauptung wird das in weiten Lebensbereichen der sozialen Marktwirtschaft übliche Prinzip, für eine erbrachte Leistung eine Rechnung zu erstellen, in für Ärztinnen und Ärzte inakzeptabler Weise desavouiert. Kostenerstattung hat mit „Vorkasse“ nichts zu tun. Neben der Schaffung von Transparenz dient die Kostenerstattung dem Ziel, ärztliche Leistung nach Qualität und Umfang, wie es nach der Berufsordnung geboten ist, wieder möglich zu machen.
Nur eine von zahlreichen Entschließungen, die auf Antrag der Freien Ärzteschaft verabschiedet wurden.