Deutsche Rentenversicherung Bund - Medizinische Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Medizinische Rehabilitation - Soziales & Recht - betanet
Die Medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Rehabilitation. Sie umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind und vorwiegend die Durchführung medizinischer Leistungen erfordern.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation hat, wenn die Mittel der kurativen Medizin einschließlich der ihr zugeordneten rehabilitativen Elemente nicht ausreichen, die Aufgabe, den Folgen von Krankheit in Form von Fähigkeitsstörungen und sozialen Beeinträchtigungen (Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) vorzubeugen, sie zu beseitigen oder zu bessern oder deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden.
DGUV: Medizinische Rehabilitation
Der Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für den Versicherten. Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es, durch Maßnahmen der medizinische Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Es gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente".
LVR - Landschaftsverband Rheinland
Am 01. Juli 2006 ist eine überarbeitete Empfehlungsvereinbarung zur Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK-Empfehlungsvereinbarung) in Kraft getreten. Sie regelt die Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger und der Rentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen.