Die Koalition will die Kostenerstattung stärken

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Im Rahmen der Regelversorgung ist eine optimale ambulante Versorgung von psychisch Kranken zurzeit aus budgetären Gründen kaum möglich."
Dr. med. F. Bergmann (BVDN) 30.4.2008
"Sie wollen gesetzlich vorgegebene Budgets durch leistungsgerechte Preise ersetzen. Was heißt das? Das heißt klipp und klar, dass die Ausgaben für die ärztliche Behandlung im ambulanten Bereich deutlich steigen werden. Wir reden dann locker von 4 bis 5 Milliarden Euro."
Elke Ferner (SPD) 12.2.2009
"Wenn der Patient als Beitragszahler geliebt wird, als kranker Mensch aber nur noch lästig ist, stimmt die Grundausrichtung nicht mehr."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Es wird weniger Pflegepersonal benötigt, wenn die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus kürzer wird."
Rudolf Henke (CDU, Präsident der Ärztekammer Nordrhein)

scroogle


this siteweb

Aktuelle Einträge

Hinweis

Creative Commons License - Some Rights Reserved