Fast alle befragten Staatsanwälte befürworten eine Umstellung des herrschenden Sachleistungs- auf das Rechnungsprinzip. Damit bekommt der Patient – wie bei einem Handwerker – volle Einsicht und kann nachvollziehen, welcher Teil der Behandlung ein vermeidbarer Kostentreiber war und ob die Rechnung der Sache nach korrekt ist.
Die Zeit 29.6.2006
Donnerstag, 29. Juni 2006
Staatsanwälte fordern Direktabrechnung
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