RLV 2009 - Stolpersteine
Vorauszahlungen der KVen
Im Januar erhalten die Vertragsärzte die Honorarvorauszahlungen für Januar 2009. Obwohl die Regelleistungsvolumina zu teils erheblichen Honorarverlusten bei den Ärzten führen, die durchaus 20 oder 30% betragen können, zahlen die KVen die Vorauszahlungen in der alten, gewohnten Höhe aus.
Die Auszahlung erfolgt in vier etwa gleich hohen Raten: drei Vorauszahlungen in den jeweiligen Monaten und eine Restzahlung am Ende des ersten Monats des zweiten auf das Abrechnungsquartal folgenden Quartals. Die Restzahlung für das erste Quartal 2009 erhalten die Ärzte also Ende Juli 2009.
Es wäre für die KVen kein großer Aufwand, die voraussichtliche Höhe des Honorars zu berechnen und als Vorauszahlung 1/4 dieses Betrages zu zahlen. So würde schon im Januar allen Ärzten klar, ob und wie viel Honorar sie durch die Honorarreform verlieren. Je früher sie das wissen, desto früher können sie reagieren und z.B. Personal entlassen.
Statt dessen zahlen die KVen zunächst die alten Vorauszahlungen weiter, mit der Folge, dass die Restzahlung im Juli ggf. viel geringer ausfällt als erwartet, oder - noch schlimmer - dass sogar eine Überzahlung eintritt. Ende Juli erfährt der Arzt dann, dass
1. die Restzahlung im Juli (für das 1. Quartal) ausfällt,
2. die Restzahlung im Oktober (für das 2. Quartal) ebenfalls ausfallen wird,
3. die Vorauszahlungen ab August deutlich vermindert werden,
4. er einen evtl. überzahlten Betrag an die KV zurückzahlen soll.
Wird der Arzt davon im Juli überrascht, so kommt es je nach verfügbarer Liquidität oder Kreditlinie dann plötzlich zur akuten Geldnot und ggf. zur Insolvenz. Sechs wichtige Monate zur Anpassung an die neue, schlechtere Situation sind ungenutzt verstrichen.
Jeder Arzt ist daher bestens beraten, sein künftiges Honorar (RLV + zusätzliche Honorarvolumina + Honorare außerhalb der RLV ) frühzeitig zu berechnen und ggf. finanziell zu reagieren (Rücklagen, Kreditlinie, Praxis-Umstrukturierung, Personalreduktion). Vgl. dazu unser Berechnungstool.
"Praxisgebühr"
Immer wieder werde ich gefragt, ob die Praxisgebühr im RLV enthalten ist oder zusätzliche Einnahme. Natürlich ist die Praxisgebühr im RLV enthalten. Eine Beispielrechnung dazu: Bei 1000 RLV-relevanten Scheinen und einem Fallwert von 20 Euro errechnet sich ein RLV von 20.000 Euro. Wenn 500 Fälle mit Überweisung kommen oder befreit sind, müssen die anderen 500 Fälle die Zuzahlung von 10 Euro leisten. Das sind dann 5.000 Euro.
Das Honorar besteht dann aus 15.000 Euro KV-Zahlung und 5.000 Euro vereinnahmter Praxisgebühr. Hinzu kommen je nach Fachgruppe noch die außerhalb der RLV gezahlten Honorare z.B. für Prävention, Impfungen, DMP, Notfalldienst usw.
Diesen Text im PDF-Format herunterladen.
Hans-Peter Meuser (Freie Ärzteschaft)