Die AOK-Systems-Rabattverträge: Sozialgericht vs. OLG
Jetzt bin ich aber verwirrt:
Nach AOK-Angaben hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten zu den Arznei-Rabattverträgen vor den Sozialgerichten auszutragen sind. In der Sache sei das Ausschreibungsverfahren 2008/2009 des AOK-Systems nicht zu beanstanden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat (...) gegen die AOK-Rabattverträge entschieden. (...) Es wird festgestellt, dass das von der Vergabekammer ausgesprochene Zuschlagsverbot bis zu einem Beschluss des Vergabesenats gemäß § 121 GBW oder § 123 GWB – und zwar ungeachtet etwaiger anderslautender Entscheidungen der Sozialgerichte – fortdauert.“ Für ein abschließendes Urteil werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Sozialgerichte könnten in der Sache hingegen nicht angerufen werden, heißt es.
Welche Gerichtsbarkeit ist denn jetzt zuständig? Wann einigen die sich? Ist das "AOK-System" öffentlicher Auftraggeber oder Wirtschaftsunternehmen? Was sagt eigentlich das Kartellrecht dazu? Wer stellt die Systemfrage?
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