AOK-Schweine und andere Monstrositäten

Dr. med. Ewald Proll :: Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Zitat:

"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wir brauchen eine Grenze der Privatautonomie."
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof 2009
"Die Medizin darf ihre ureigene Aufgabe, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, nicht der Ökonomie überlassen."
Prof. Dr. med. Giovanni Maio
"Datenschutz ist was für Gesunde."
Jens Spahn (CDU) 14.11.2014
"Die Deutsche Hochkultur wurde von Kiffern begründet."
vice.com 4.8.2021

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