Wissen Sie eigentlich, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie in Deutschland eine psychiatrische bzw. nervenärztliche Praxis gründen oder übernehmen und bei der KV (Kassenärztliche Vereinigung) unterschreiben, dass Sie an der Versorgung der Gesetzlichen Kranken-Versicherungen (GKV) teilnehmen wollen? Sie unterschreiben, dass Sie bereit sind, paradoxe Aufträge zu übernehmen. Und Sie unterschreiben, dass Sie bereit sind, für 8,00 € Arztlohn pro Patient pro Quartal Behandlung durchzuführen, das sind 2,66 € im Monat.
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