Die Praxis einiger Krankenkassen, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellen unter Geheimhaltung der Vergabekriterien abzuschließen, wurde von der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf beanstandet. Nach einer Mitteilung von FTD wirft die Kammer den Kassen einen "Verstoß gegen das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot" vor und hält dieses Vorgehen für "unter keinem Gesichtspunkt vertretbar".
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Heute berichtet apotheke adhoc, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die AOK-Rabattverträge entschieden habe. Demnach dürfe die AOK vorerst keine weiteren Rabattverträge abschließen. Das von der Vergabekammer ausgesproche
Aufgenommen: Dez 19, 21:20