Das Bundesjustizministerium treibt derzeit einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland voran. Falls das Gesetz beschlossen wird, wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Arbeitskreis ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.