Der vom Vorstand der KVNo seines Amtes als Kreisstellenvorsitzender enthobene Vizepräsident der Freien Ärzteschaft hat vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. Seine Entlassung sei mit der Satzung der KVNo nicht vereinbar, widerspreche dem Votum der demokratisch gewählten Vertreterversammlung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG.
Montag, 22. Oktober 2007
Klage gegen die KVNo
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