Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) enthält eine Regelung, die nach einem vom Berufsverband der HNO-Ärzte in Auftrag gegebenem Gutachten verfassungswidrig ist.
Die Marktöffnung für Krankenhäuser gemäß § 116b Abs. 2 SGB V n. F. greift in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Vertragsärzte ein, die ihrerseits aufgrund strenger gesetzlicher Regelungen weiterhin der Bedarfsplanung und Vergütungsbeschränkungen unterliegen, weshalb sie der von diesen Bindungen freigestellten und zudem häufig subventionierten Klinikkonkurrenz ggf. weder ausweichen noch standhalten können.
Die Regelung erscheint insgesamt unverhältnismäßig und von daher wohl unheilbar verfassungswidrig.
Das Gutachten kann auf www.arztrechtplus.de als pdf heruntergeladen werden.
Montag, 22. Oktober 2007
Über die Verfassungswidrigkeit des GKV-WSG
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