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"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
Bundeskartellamt 24.10.2006
"Wie offensichtlich muß diese Frau eigentlich noch in der Tasche der Kassen wohnen, damit die mal wegen Korruption entfernt wird?!"
fefe 21.1.2008
"Das, was Frau Schmidt macht, hat mit kollegialer Zusammenarbeit nichts mehr zu tun. Sie trickst und täuscht, was das Zeug hält."
Wolfgang Zöller (CDU) 22.1.2008
"Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss sagen, wer sonst den Rechtsanspruch der Versicherten auf ambulante Behandlung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchsetzen will."
Gesundheitsministerin Schmidt 1.4.2009
"Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten…"
Paul Sethe 1965

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