"Verteilungs- und beschäftigungspolitische Zielsetzungen dürfen als Begründung für eine weitere Beschränkung der individuellen Freiheit nicht herangezogen werden, es sei denn, es wird (…) das Bild eines unmündigen Patienten, der letztendlich auch unmündiger Bürger werden muss, zum Leitbild der Gesundheitspolitik erhoben."
"Wer die Kassenärztlichen Vereinigungen abschaffen will, muss sagen, wer sonst den Rechtsanspruch der Versicherten auf ambulante Behandlung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchsetzen will."