"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Teile der Politik haben gesagt, die Budgets seien weg - aber die Ärzte stellen fest, dass es Regelleistungsvolumen gibt. Das ist natürlich ein Budget."
"If you ever find yourself in complete agreement with the public, especially when "public" includes people you wanted to murder in the last election, then your position is not only wrong, it's not even yours."