"§ 69 SGB V ordnet für das Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die ausschließliche Geltung des SGB V an und schafft damit faktisch einen Ausnahmebereich, in dem die Regeln des Wettbewerbsrechts nicht gelten."
"Warum brauchen wir den Gesundheitsfonds überhaupt? Er war der Kompromiss, der in der großen Koalition möglich war. Der Fonds ermöglicht der SPD, die Bürgerversicherung einzuführen, und er ermöglicht der Union, die Gesundheitsprämie einzuführen."