Wenn es nach der Bundesregierung geht, werden viele Arztpraxen "früher oder später" schließen müssen. "Die Zukunft wird Gemeinschaftspraxen, medizinischen Versorgungszentren und Ärztenetzen gehören", so Franz Knieps, Abtelungsleiter im Gesundheitsministerium. Außerdem sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in Zukunft unter den gleichen Rahmenbedingungen arbeiten.
Spiegel Online 29.3.2006
Sollten sich diese Voraussetzungen tatsächlich ändern, würden niedergelassene Psychiater demnächst etwa das vierfache Honorar erhalten. Oder die Institutsambulanzen müssten mit einem Viertel ihrer bisherigen Pauschale auskommen.
Knieps war früher übrigens "Geschäftsführer Politik" des AOK-Bundesverbandes, politischer Berater im DDR-Ministerium für Arbeit und Soziales, und Direktor der DDR-Sozialversicherung.
Freitag, 31. März 2006
Das vierfache Honorar
Donnerstag, 30. März 2006
Vom unglücklichen Klinikdirektor
Vor wenigen Wochen flog der Direktor einer Universitätsklinik von München nach Berlin. Er nahm in der so genannten Holzklasse Platz. Als er zu seinem Platz ging, konnte er im Vorbeigehen in der Business Class zwei Vertreter der Beratungsfirma begrüßen, die für ein Tageshonorar von 2.000 bis 3.000 Euro dem Klinikum den Weg weisen.
In seiner Klinik hatte er ein Gespräch mit einer seiner Ärztinnen. Sie hat eine deutsche und eine amerikanische Facharztqualifikation, ist verantwortlich für lebensrettende Entscheidungen und Maßnahmen und hat ein Monatsgehalt von 1.650 Euro.
Der Vergleich zwischen den Entlohnungen der verantwortungsvollen Ärztin und der verantwortungslosen Berater machte den Klinikdirektor nicht gerade glücklich. Die Ärztin wird auswandern.
Aus einem Vortrag von Paul Unschuld beim 60. Bayerischen Ärztetag
Freitag, 17. März 2006
16 Cent pro Tag und Patient
Ver.di wendet sich gegen eine Verlängerung der Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich:
- d.h. rein mathematisch Senkung des Stundenlohns um 3,9%,
- zusätzlich zur Belastung durch 2% allgemeine Preissteigerung, - das macht einen Verlust von ca. 6%!
Nach der Mathematik von Herrn Möllring, Verhandlungsführer der Länder, lohnt ein Streik um 18 Minuten Mehrarbeit pro Tag der Mühe kaum.
Wie sieht das bei den Krankenhausärzten aus? Diese möchten für ihre bisher UNBEZAHLTE Mehrarbeit einen finanziellen Ausgleich. Selbst bei einer Bezahlung der bisher nicht honorierten Zusatzarbeit in Höhe eines 400 – Euro- Jobs führt dies Erhöhung des Tarifes bei einem Netto- Arzt- Gehalt von 1700 Euro /MONAT zu sagenhaften Lohnsteigerungen von 23,5% und mehr.
Warum kann Herr Strehl, Vorsitzender des Bundesverbandes der Universitätsklinika, nicht die Mathematik des Herrn Möllring übernehmen?
Wegen 13 Euro am Tag wird man doch nicht hochqualifizierte, unverzichtbare Ärzte ins Ausland treiben, oder?
Noch verrückter sind die mathematischen Kapriolen für den Bereich der niedergelassenen Ärzte.
Die Forderung nach Steigerung des Quartalshonorars um 30% wäre maßlos? Eine Erhöhung von 45 auf 60 Euro/90 Tage entspricht rechnerisch 16 Cent pro Tag und Patient! Brutto, versteht sich. Welche Mathematik braucht es, daraus eine Gefahr für die Beitragstabilität abzuleiten?
Andererseits hat Herr Strehl natürlich Recht:
"Beim Streik in der Küche kann man das Essen von außerhalb beziehen, aber für Ärzte gibt es keinen Ersatz."
Samstag, 11. März 2006
Arzneimittelvereinbarung Nordrhein: Was Juristen sagen
Die Arzneimittelvereinbarung für 2006 hat bei den Ärzten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Die Zielvereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen stehen nach juristischer Auffassung zu Recht in der Kritik.
Einige Kernaussagen:
Die Systematik der nordrheinischen Arzneimittelvereinbarung geht mit ihrer Malus-Bestimmung über die gesetzliche Regelungsgrundlage (§84 SGB V) hinaus und ist dadurch nicht gedeckt.
Mit der Vereinbarung wird den Vertragsärzten die Möglichkeit genommen, die in Richtgrößenprüfungen anerkannten Verteidigungsmöglichkeiten (Darlegung von Praxisbesonderheiten) anzuwenden. In der Ermächtigungsgrundlage (§84 SGB V) ist jedoch an keiner Stelle die Möglichkeit eröffnet, zusätzlich zu einem potenziell drohenden Regress einen weiteren Malus in Form einer Honorarkürzung vorzusehen.
Die me-too-Liste begegnet erheblichen Bedenken, denn es steht nicht in der Regelungskompetenz der KV Nordrhein und der Landesverbände der Krankenkassen, den Nutzen von Arzneimitteln in der GKV zu bewerten. Außerdem kommt der me-too-Liste eine Rechtsqualität zu, die von §84 SGB V nicht gedeckt ist.
Die mit dieser Vereinbarung eingeführte Kollektivhaftung ist im SGB V ebenfalls nicht vorgesehen.
Die Vereinbarung greift in unzulässiger Weise sowohl in die Therapiehoheit der Ärzte, als auch in den Leistungsanspruch der Versicherten ein.
Fazit:
"Bedauerlicherweise müssen Sie in diesem Zusammenhang das Risiko eines Verstoßes gegen die Zielwerte der Vereinbarung in Kauf nehmen, um die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung überprüfen lassen zu können."
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