Nach einer Pressemitteilung des BKK-Bundesverbandes sind die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2004 gegenüber 1990 um die Hälfte zurückgegangen (13 gegenüber 25 Tage im Jahr). Bei 6,75 Millionen Beitragszahlern ist dieser Wert durchaus repräsentativ.
Bei den Ursachen für Arbeitsunfähigkeit liegen Muskel- und Skeletterkrankungen vorn (27%), es folgen Atemwegserkrankungen (16%) und Verletzungen (15%).
Mit mehr als 8% der Krankheitstage folgen psychische Erkrankungen an Stelle, bei den Frauen (11%) sogar an dritter Stelle (Männer: 6%) - seit 1990 hat sich der Anteil psychischer Erkrankungen mehr als verdoppelt!
Quelle: BKK Pressemitteilung 22.3.2005
Mittwoch, 23. März 2005
BKK Pressemitteilung: Krankenstand 2004
Mittwoch, 9. März 2005
Persönliches Budget
SGB IX sieht vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen ausdrücklich auch in der Form des Persönlichen Budgets erbringen können. Damit erhalten Menschen mit Handicap die erweiterte Wahlmöglichkeit, sich ihre Teilhabeleistungen als Geldleistung auszahlen zu lassen.
Mit dem SGB XII wurde das Persönliche Budget zum 1. Juli 2004 als flächendeckende Regelleistung eingeführt und eine entsprechende Budgetverordnung erlassen.
Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe
- allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern,
- durch andere Leistungsträger oder
- unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen
ausführen.
Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt. Sie werden so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.
Weitere Informationen:
Persönliches Budget (Überblick, Gesetzestext, Durchführungsverordnung, Praxiskommentar)
Dienstag, 8. März 2005
Der gläserne Patient
Krankenkassen haben besseren Daten-Überblick
Die Ärzte sind durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) dazu verpflichtet worden, den Krankenkassen arzt- und patientenbezogene Behandlungsdaten zu liefern. Die Kassen erhalten Diagnosen- und Ausgabenprofile über alle Leistungsbereiche und Behandlungsverläufe und können damit Patientenkarrieren nachvollziehen. "Nur so kann die Forderung des Gesetzgebers umgesetzt werden, den Leistungskatalog auf seinen Nutzen hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen," erklärte der GEK-Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel.
Was auf keinen Fall bezweckt werde, sei der "Gläserne Patient": vielmehr wolle man ihn vor unseriösen IGEL-Angeboten schützen, denn: Wenn den Krankenkassen die Daten bekannt seien, könnten sie ihre Versicherten besser beraten und dadurch vor unnötigen zusätzlichen Belastungen bewahren.
Persönliche Anmerkung: Wenn den kranken Kassen die Daten bekannt sind, könnten sie in erster Linie sich selbst vor zusätzlichen Belastungen bewahren wollen...
Der Abteilungsdirektor Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Friedrich Wilhelm Schwartz sieht nach ersten Einblicken in die Daten einen erheblichen Informationszuwachs: "Nunmehr sind erkrankungsspezifische Behandlungsanlässe und -verläufe so vollständiger darstellbar." Die neuen Daten seien deutlich besser als die bisherigen Schätzungen.
Professor Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen: "Die Black Box ist für Krankenkassen geöffnet".
Quellen:
KV-LEX online 8.3.2005
Krankenkassen-Ratgeber 7.3.2005