Die weit verbreitete Praxis der Krankenkassen, Versicherte vorab für 2005 von den Zuzahlungen zu befreien, kann für niedergelassene Ärzte negative Konsequenzen haben.
Bei Arzneimittelregressen wird der Arzt nur mit den Kosten belastet, die der Kasse tatsächlich entstanden sind, Rabatte und Zuzahlungen werden abgezogen. Wenn Patienten sich gegen eine Vorauszahlung in Höhe ihrer individuellen Belastungsgrenze bereits jetzt von den Zuzahlungen befreien lassen, tauchen diese Beträge auf den von den Ärzten in 2005 ausgestellten Rezepten aber nicht mehr auf.
Gerade Ärzte mit vielen zuzahlungsbefreiten Patienten, etwa in sozialen Brennpunkten, könnten dadurch in Schwierigkeiten geraten. Denn es gebe keine Möglichkeit festzustellen, in welchem Ausmaß die Versicherten Zuzahlungen hätten leisten müssen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 14.12.2004
Dienstag, 14. Dezember 2004
Probleme mit Vorab-Befreiungen bei Regressen
Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks