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Grundrecht auf Freiheit Verfassungsgericht schränkt Fixierung von Psychiatriepatienten ein

Zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesene Patienten dürfen nicht länger ohne richterlichen Beschluss ans Bett gefesselt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Fixierter Patient

Fixierter Patient

Foto: Hans-Jürgen Wiedl/ picture alliance / Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Die längere Fixierung von Psychiatriepatienten muss künftig von Richtern genehmigt werden. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe . Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar eine halbe Stunde oder länger dauert, reicht demnach die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Zwei Patienten hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie gegen ihren Willen fixiert wurden. Die Männer aus Bayern und Baden-Württemberg waren zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht und wurden auf Anweisung von Ärzten an Armen, Beinen und am Torso ans Bett gefesselt. Den Mann aus Bayern befestigte das Personal zusätzlich an der Stirn, wodurch er den Kopf nicht mehr bewegen konnte.

Die Betroffenen sahen damit ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Ihrer Ansicht nach hätte die Maßnahme durch einen Richter genehmigt werden müssen. Dem ist das Bundesverfassungsgericht jetzt gefolgt. Der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, sprach bereits in der mündlichen Verhandlung von der staatlichen Freiheitsentziehung als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig.

Stark alkoholisiert - acht Stunden fixiert

Der Mann aus Bayern war stark alkoholisiert in eine Klinik eingewiesen und wegen Suizidgefahr zwölf Stunden dort behalten worden. Acht Stunden davon wurde er auf Anweisung von Ärzten an sieben Körperstellen festgebunden, weil "bis in die Morgenstunden hinein Auffälligkeiten bei dem Kläger registriert wurden", wie es in einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München  unter Berufung auf das Pflegeprotokoll heißt. Durch die Fesseln erlitt er Schürfwunden und Blutergüsse.

Der Mann aus Baden-Württemberg kam dagegen wegen einer psychischen Erkrankung durch einen richterlichen Beschluss in eine geschlossene Psychiatrie. Er wurde auf ärztliche Anweisung über mehrere Tage zeitweise an Bauch, Beinen und Armen festgebunden, nachdem er mit Gegenständen geworfen hatte.

Bislang war teils nicht eindeutig geregelt, unter welchen Umständen psychisch Kranke nach einer Zwangseinweisung fixiert werden dürfen. Nach baden-württembergischen Landesrecht konnte es beispielsweise genügen, wenn ein Arzt die Fixierung anordnet. In Bayern ließ man die Frage bislang komplett ungeregelt - und so in der Praxis ebenfalls den Mediziner entscheiden.

Vorschrift in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Mit seinem Urteil erklärte das Gericht die Vorschrift aus Baden-Württemberg nun für verfassungswidrig. Die Gesetzgeber in Baden-Württemberg und Bayern sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen.

Wie viele Patienten in Zwangsunterbringung fixiert werden, ist unklar. Einheitliche Statistiken gibt es nicht. Aber allein in Baden-Württemberg gab es laut Behörden 2015 mehr als 4100 solcher Fälle, 2016 waren es 2766. Im Schnitt wurden die Patienten 13 Stunden lang gefesselt. Auch in klinischen Bereichen außerhalb der Psychiatrie spielen Fixierungen eine Rolle, etwa wenn Patienten nach Operationen verwirrt sind.

In anderen Ländern ist der Anteil fixierter Patienten deutlich geringer. In Großbritannien beispielsweise werden Patienten stattdessen häufig zwangsweise mit Medikamenten ruhiggestellt. In Deutschland wird das als noch größerer Eingriff gesehen als das Fixieren.

In den Niederlanden hingegen werden Patienten eher isoliert als fixiert - sie werden in einen gesicherten Raum gesperrt. Das kann von ihnen jedoch ebenso schlimm empfunden werden wie die Fixierung.

apr/irb/jme/AFP/dpa