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Gutachten: G-BA darf vieles gar nicht

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darf aus der Sicht von Juristen nicht so weiterarbeiten wie bisher. Das ist drei Gutachten zu entnehmen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 2015 in Auftrag gegeben und diese Woche veröffentlicht hat. Der G-BA ist das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in Deutschland. Er besteht aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kassen und Krankenhäusern sowie drei unparteiischen Mitgliedern. Sie entscheiden unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen bezahlen müssen und legen Qualitätskriterien fest.

2015 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung angedeutet, dass der G-BA für mache seiner Entscheidungen möglicherweise nicht die nötige rechtliche Legitimation besitzt. Das BMG gab daraufhin drei bekannten Rechtswissenschaftlern den Auftrag, ebendies zu prüfen: Professor Ulrich Gassner von der Universität Regensburg, Professor Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg und Professor Winfried Kluth von der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Ergebnis: Alle drei Juristen sind der Meinung, dass tatsächlich Gesetze geändert werden sollten, damit der G-BA rechtlich korrekt weiterarbeiten kann. Gassner erklärte, dem G-BA fehle unter anderem die verfassungsrechtliche Ermächtigung, darüber zu entscheiden, ob Kassen OTC-Arzneimittel oder Medizinprodukte bezahlen müssen beziehungsweise ob Medikamente Off-Label genutzt werden dürfen. Damit alles mit rechten Dingen zugehe, müssten auch Patientenorganisationen über die Auswahl der unparteiischen Mitglieder im G-BA mitbestimmen dürfen. Außerdem müssten Patientenvertreter ein Vetorecht bekommen und für diese Fälle eine Schiedsstelle eingerichtet werden. Gassner schlug außerdem vor, dass das BMG künftig die Aufsicht über G-BA-Beschlüsse führt.

Laut Jurist Kingreen ist es ein Problem, dass G-BA-Entscheidungen die Versicherten in ihren Grundrechten betreffen. «Schränken sie Leistungen ein, die mit einer gewissen Evidenz für die Heilung und Linderung relevant sind, so greifen sie in Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) ein», schreibt der Staatsrechtler. Derart substanzielle Entscheidungen bräuchten aber die Legitimation des Parlaments. Derzeit benenne der G-BA seine parlamentsgesetzlichen Grundlagen dennoch meist nicht. Kingreen zieht daraus allerdings andere Schlüsse als Gassner. Ein stärkeres Mitwirken von Patientenorganisationen würde ihm zufolge die Arbeit des Gremiums ineffektiv machen. Er empfiehlt, den G-BA entweder als eine Bundesoberbehörde dem BMG zu unterstellen oder die G-BA-Entscheidungen zumindest vom BMG absegnen zu lassen, zum Beispiel als Rechtsverordnung.

Das wiederum sieht der dritte Gutachter Kluth kritisch. Die Entscheidung in die Ministerien zu delegieren mache nur dann Sinn, wenn dort auch die entsprechenden Fachleute sitzen, erklärte er. Ansonsten handele es sich um eine rein formale Lösung, die dem Grundsatz wiederspreche, dass wissenschaftliche Entscheidungen von Experten getroffen werden müssen. Kluth ist wie Gassner dafür, die Zusammensetzung des G-BA zu prüfen und die Sozialgesetzbücher entsprechend zu ändern. Außerdem sollte der Gesetzgeber laufend beobachten, ob die Organisation des Gremiums einzelne Leistungserbringer benachteiligt, so der Jurist. Allerdings sieht Kluth das Problem im Gegensatz zu seinen Kollegen als weniger dringlich an. Für ihn sind die Änderungen nicht zwingend notwendig, um die Arbeit des G-BA zu legitimieren. Er spricht deshalb lediglich Handlungsempfehlungen aus.

Die Berliner FDP verbucht die Tatsache, dass die Gutachten jetzt öffentlich wurden, als eigenen Erfolg. Der liberale Abgeordnete Professor Andrew Ullmann hatte im April moniert, die Ergebnisse würden bereits seit Dezember vorliegen, aber anscheinend nicht im Bundestag, sondern – so der Abgeordnete wörtlich – «nur  im Hinterzimmer des Gesundheitsministeriums» ausgewertet. Ullmann erklärte, die Bundesregierung habe mit der Veröffentlichung der Papiere dem Druck seiner Partei nachgegeben. «Wer weiß, ob sie sonst aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären». Nun müssten die Vorschläge der Gutachter geprüft werden. (ap)

 

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Legitimation des G-BA: Regierung hält Gutachten zurück, PZ 16/2018

 

31.05.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Ingo Bartussek