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Gesetzentwurf Bayern will Daten von Psychiatriepatienten über Jahre speichern

In Bayern ist ein neues Psychiatriegesetz auf dem Weg, das stark kritisiert wird. Denn in dem vorliegenden Entwurf geht es vor allem um Gefahrenabwehr - und Datensammlung.
Patientenwohngruppe in einer Psychiatrie (Archivbild)

Patientenwohngruppe in einer Psychiatrie (Archivbild)

Foto: Bernd Thissen/ picture alliance / dpa

Die bayerische Landesregierung arbeitet an einem Gesetz, das die Versorgung psychisch kranker Menschen im Bundesland neu regeln soll. Im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz  (BayPsychKHG) geht es um die Einführung eines Krisendienstes, der den Zugang zu professioneller Hilfe in psychischen Notlagen verbessern soll - sicher ein Gewinn für alle Betroffenen.

Doch vor allem soll das neue Gesetz regeln, was passiert, wenn psychisch Kranke als gefährlich für sich selbst oder andere eingeschätzt und dann, eventuell gegen ihren Willen, in einer Klinik untergebracht werden.

So wird etwa geklärt, wann es möglich ist, Besuche oder Telefonate zu untersagen oder zu überwachen, wann Fixierungen zulässig sind, oder wann und wie die Patienten durchsucht werden dürfen - "auf das Schamgefühl ist Rücksicht zu nehmen." Und dass es pro Woche mindestens eine Stunde Besuchszeit geben sollte.

Oberstes Ziel: Gefahrenabwehr

Das Ziel der Unterbringung, so klärt es der Entwurf, ist die Gefahrenabwehr. Den Patienten zu heilen oder den Zustand so weit zu verbessern, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, das ist lediglich ein weiteres Ziel.

"Psychisch kranke Menschen werden wie Kriminelle behandelt", kritisiert  Margit Berndl, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Bayern. Dabei gibt es für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter ja spezielle Regeln, den sogenannten Maßregelvollzug.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes steht in der Kritik: die sogenannte Unterbringungsdatei. Hier sollen die Daten von allen Patienten gespeichert werden, die - egal für welchen Zeitraum - auf Anordnung in einer Psychiatrie untergebracht waren. Name, Geburtsdatum, Untersuchungsbefund, Unterbringungsdauer und einiges mehr: All das soll für mindestens fünf Jahre gespeichert bleiben. Und diese Daten können laut Gesetzentwurf zum Beispiel auch verarbeitet werden, um Straftaten zu verfolgen.

Das sei rechtsstaatlich nicht akzeptabel, sagt Berndl. "Wir haben große Sorge, dass das Gesetz dazu führen wird, dass sich psychisch kranke Menschen noch mehr zurückziehen werden und versuchen, ihre Krankheit zu verbergen, anstatt sich Hilfe zu suchen", so Berndl weiter.

Auch die Piratenpartei kritisiert den Entwurf. "Man scheint vergessen zu haben, dass es sich nicht um Verbrecher, sondern Patienten handelt", sagt  Martina Wenta, Bezirksrätin der Piraten in Oberbayern.

"Erhöht die Stigmatisierung psychisch Kranker"

Auch der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker befürchtet, dass der Entwurf "in der vorliegenden Form enorm die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen erhöht, da der Eindruck erweckt wird, dass diese generell potenziell gefährlich seien".

Nach Angaben  des Deutschen Ärzteblatts werden in Bayern jährlich zwischen 12.000 und 13.000 Menschen öffentlich-rechtlich untergebracht, weil von ihnen eine Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Krankheit ausgeht.

Am 24. April soll es im Bayerischen Landtag eine öffentliche Anhörung  zu dem Gesetzentwurf geben.

wbr
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