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Post weist Kritik an Weitergabe von Kundendaten für Bundestagswahlkampf zurück

Deutsche Post soll Daten an Parteien verkauft haben

Nach dem Datenskandal bei Facebook gibt es nun ähnliche Vorwürfe gegen die Deutsche Post. Der ehemalige Staatskonzern soll seit 2005 Daten an Parteien zu Wahlkampfzwecken verkauft haben.

Quelle: WELT/Isabelle Bhuiyan

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Auch CDU und FDP sehen in der Dienstleistung kein Problem

Die Deutsche Post wehrt sich gegen Kritik an der geschäftsmäßigen Weitergabe von Kundendaten zu Wahlkampfzwecken. Die Tochterfirma Deutsche Post Direkt GmbH speichere und verarbeite personenbezogene Daten bei strikter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes, teilte das Unternehmen am Sonntag mit. Auch CDU und FDP, die den Service im letzten Bundestagswahlkampf genutzt hatten, wiesen die von der "Bild am Sonntag" erhobenen Vorwürfe zurück.

Die Zeitung berichtete, dass die Post-Tochter seit 2005 Daten an Parteien verkaufe. Vor der Bundestagswahl 2017 hätten CDU und FDP jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen gezahlt. Persönliche Daten würden zwar anonymisiert, durch die Vielzahl von Einzelinformationen und deren Kombinationen seien aber Aussagen zur "Parteiaffinität" für einzelne Gebäude mit mindestens sechs Haushalten möglich.

Die Deutsche Post erklärte, dass die Tätigkeit ihrer Tochterfirma der Aufsicht des Bundesdatenschutzbeauftragten unterliege und über die Jahre regelmäßig überprüft worden sei. Die Daten bezögen sich nicht auf einzelne Haushalte, sondern nur auf eine sogenannte Mikrozelle, die standardmäßig auf Grundlage von durchschnittlich 6,6 Haushalten berechnet werde. Dabei würden keine personenbezogenen Informationen, sondern nur statistische Wahrscheinlichkeitswerte dargestellt.

"Als Tochtergesellschaft der Deutschen Post setzt die Deutsche Post Direkt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne Wenn und Aber um", heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens. Eine direkte Übermittlung der Adressdaten an werbungtreibende Kunden sei ausgeschlossen.

Aus der CDU-Zentrale verlautete, dass die Partei im Bundestagswahlkampf bei der Deutsche Post Direkt GmbH eine Massenpostsendung in Auftrag gegeben habe. Außerdem sei eine statistische "CDU-Wahlwahrscheinlichkeit" für Straßenabschnitte bestellt worden, um den Haustürwahlkampf besser auszurichten. Dabei habe es sich um vollkommen anonymisierte Daten gehandelt, ein Personenbezug sei nicht herstellbar gewesen. "Generell gilt, dass alle digitalen Aktivitäten der CDU Deutschlands unter strikter Beachtung und Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen."

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, schrieb auf Facebook, die erworbenen Daten seien "vollständig anonymisiert und im Einklang mit deutschen Datenschutzrecht bearbeitet" gewesen. Die Datensätze hätten ausschließlich einen Wahrscheinlichkeitswert geliefert, wo mögliche FDP-affine Wähler anzutreffen seien. Als "Datenschutzpartei" habe die FDP darauf geachtet, dass keine personenbezogenen Daten verwendet worden seien.

Laut "Bild am Sonntag" wirbt die Post in einer internen Broschüre: "Für jedes Gebäude im Wahlkreis wird für jede Partei ein Chancenwert ermittelt." Dabei handele es sich um eine Zahl zwischen eins und hundert. Insgesamt stünden für etwa 20 Millionen Häuser mit rund 34 Millionen Haushalten in Deutschland "mehr als eine Milliarde Einzelinformationen" zur Verfügung. Darunter befinden sich demnach Angaben zu Kaufkraft, Bankverhalten, Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnsituation, Familienstruktur, Wohnumfeld und Pkw-Besitz.

Linken-Netzexpertin Anke Domscheit-Berg kritisierte die Dienstleistung der Post als "untragbar". Eine Weitergabe dieser privaten Daten ohne ausdrückliche Zustimmung müsse verboten sein, "ohne Wenn und Aber", sagte sie der "BamS".

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sagte, der Einsatz von "Microtargeting im Offline- oder Online-Sektor zum Zweck der Wahlwerbung" müsse nach dem Skandal um Facebook und die britische Kommunikationsfirma Cambridge Analytica neu bewertet werden. Wenn das Grundgesetz den Parteien die Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes übertrage, sei damit sicher nicht gemeint, mit intransparenten Verfahren "den Wählerwillen zu manipulieren".

afp.com

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