1. Startseite
  2. Lokales
  3. Göttingen
  4. Göttingen

Asklepios vor Gericht: Klinik muss Abmahnung gegen Krankenschwester zurücknehmen

KommentareDrucken

Asklepios-Klinik in Göttingen
Asklepios-Klinik in Göttingen: Fachklinik für Psychische Erkrankungen auf dem Leineberg im Süden der Stadt. © nh

Göttingen. Eine Krankenschwester setzte sich vor Gericht  gegen die Asklepios Fachklinik in Göttingen zur Wehr. Sie hatte unter anderem vor Fehlern in der Patientenversorgung gewarnt.

Das Gericht gab am Dienstag der Klage einer Krankenschwester statt, die sich gegen zwei Abmahnungen zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht entschied, dass der Klinikbetreiber die Abmahnungen aus der Personalakte entfernen muss (Aktenzeichen 1 Ca 267/17).

Die Krankenschwester hatte auch eine Abmahnung erhalten, weil sie im Sommer 2017 nach ihrem Dienst auf der Suchtstation der psychiatrischen Klinik eine so genannte Gefährdungsanzeige verfasst hatte. Sie wies damals schriftlich darauf hin, dass die personelle Besetzung unzureichend sei. Es sei nicht auszuschließen, dass es zu Fehlern in der Patientenversorgung gekommen sein könnte. Ihr Arbeitgeber hielt die Gefährdungsanzeige für unberechtigt und sprach eine Abmahnung aus.

Vor Gericht kassierte der Klinikbetreiber aber eine Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts war die Abmahnung unzulässig, da sie dem Sinn und Zweck des Arbeitsschutzgesetzes widerspreche. Das verpflichte Arbeitnehmer dazu, daran mitzuwirken, dass keine Gefährdungslagen entstehen.

Gefährdung der Gesundheit zu melden ist Pflicht 

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Beschäftigte unverzüglich ihrem Arbeitgeber oder zuständigem Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit melden. Dabei komme es nicht darauf an, ob eine objektive Gefährdung bestehe.

Arbeitnehmer könnten auch aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren, nicht aber mit einer Abmahnung, entschied das Gericht.

Im Dezember 2017 hatte der Klinikbetreiber in einem ähnlichen Verfahren schon einmal eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht erlitten. Damals hatte eine Gesundheits- und Krankenpflegerin geklagt, die ebenfalls wegen einer Gefährdungsanzeige eine Abmahnung erhalten hatte.

Die Göttinger ver.di-Gewerkschaftsskretärin Julia Niekamp begrüßte die Entscheidung. In den vergangenen Jahren hätten immer wieder Beschäftigte der Asklepios-Klinik dem Betriebsrat und der Gewerkschaft berichtet, dass sie nach einer Gefährdungsanzeige zu Einzelgesprächen einbestellt worden seien und sie sich dann unter Androhung von Konsequenzen genötigt gesehen hätten, ihre Gefährdungsmeldung zurückzunehmen. Es sei dringend nötig gewesen, dass diesem Umgang mit Gefährdungsanzeigen „rechtlich ein Riegel vorgeschoben wurde“, sagte Niekamp. 

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion