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Endgültiges Aus für klassische Krankenversichertenkarte

Ab 2014 gilt nur elektronische Gesundheitskarte Ab 2014 gilt nur elektronische Gesundheitskarte
Ab 2014 gilt nur elektronische Gesundheitskarte
Quelle: DPA/AFP/Maurizio Gambarini
Ab 2014 gilt nur die elektronische Gesundheitskarte

Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte: Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit, und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt, wie die GKV in Berlin mitteilte.

Derzeit haben bereits rund 95 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte. Jene Versicherten, die bislang noch die alte Karte haben, sollten nun schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit sie die neue E-Card noch rechtzeitig bis zum Jahresende bekommen. Ab 1. Januar akzeptieren Arztpraxen und Kliniken nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Bisher waren für eine Übergangszeit noch beide Kartensysteme gültig.

Laut GKV wird allerdings kein Versicherter, der künftig ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. Er muss allerdings binnen zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.

Seit Oktober 2011 haben die gesetzlichen Kassen ihre Versicherten nach und nach mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Neu auf der Karte ist das Lichtbild des Versicherten. Dadurch soll ein Missbrauch verhindert werden. Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind bislang nur die Versicherungsstammdaten gespeichert wie schon auf den bisherigen Karten.

Später sollen auch Notfalldatensätze hinzukommen, außerdem soll die Kommunikation zwischen den Ärzten über Arztbriefe möglich werden. Ursprünglich geplante weitere Funktionen wie elektronische Patientenakten oder das Abwickeln von Rezepten wurden zunächst zurückgestellt.

Bei den zusätzlich geplanten digitalen Speicheroptionen handelt es sich um freiwillige Zusatzfunktionen. Das heißt, chronische Krankheiten, Röntgenbilder oder medizinische Notfalldaten können künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gespeichert werden.

afp.com

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