Jobcenter wollen Blaumacher enttarnen

Fragwürdige Krankmeldungen sollen geprüft werden.

Berlin. Arbeitsfähige Hartz-IV-Empfänger, die im Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung stehen, müssen sich auf verstärkte Kontrollen der Jobcenter einstellen. Blaumachern droht eine Kürzung der Stütze.

Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gibt es jetzt ein bundesweit einheitliches Verfahren.

Vor wenigen Tagen bekamen die Mitarbeiter in den Jobcentern eine interne Weisung an die Hand, wie mutmaßliche Blaumacher zu erkennen sein sollen und was sich gegen sie unternehmen lässt. Trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten „im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen“, heißt es in dem Papier.

Das gelte zum Beispiel für Betroffene, die „auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig“ seien oder deren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt festgestellt worden sei, der durch die „Häufigkeit“ der von ihm ausgestellten Krankschreibungen „auffällig geworden ist“.

Im Zweifel sind die Jobcenter angehalten, die Krankenkasse des Betroffenen einzuschalten. Die Kassen wiederum können den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einer Begutachtung beauftragen. Dafür sind auch Hausbesuche des MDK bei den Betroffenen möglich.

Wie viele Arbeitslose eine Krankheit vortäuschen, um sich Arbeitsangeboten oder Terminen beim Jobcenter zu entziehen, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Dass es solche Fälle gibt, ist nach Angaben einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit jedoch unstrittig.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) übte heftige Kritik an der neuen Weisung für die Jobcenter. „Diese bürokratische Anordnung trieft vor Misstrauen nicht nur gegenüber den Hartz-IV-Empfängern, sondern auch gegenüber der Ärzteschaft“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl unserer Zeitung. Es erschließe sich nicht, wie die Kontrollen praktisch ablaufen könnten.

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