Sein Vorschlag: Kassenpatienten sollen in Vorleistung treten. Verbraucherschützer warnen vor Drei-Klassen-Medizin.

Hamburg/Berlin. Den gesetzlich versicherten Patienten soll es beim Arzt künftig ergehen wie denen mit einer privaten Krankenversicherung - allerdings nicht bei der Behandlung, sondern bei der Bezahlung. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) regt an, dass auch Kassenpatienten künftig ihre Rechnungen für medizinische Leistungen auf Euro und Cent bezahlen und sich das Geld von ihrer Versicherung zurückholen.

Den Ärzten, die das Modell seit Langem heimlich favorisieren, kommt Röslers Idee zupass. Die Verbraucherschützer laufen dagegen Sturm. "Wir stehen kritisch zu dieser Initiative. Es besteht die Gefahr, dass sich eine Drei-Klassen-Medizin entwickelt", sagte Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen dem Abendblatt. Die drei Klassen wären die Privatpatienten, die gesetzlich Versicherten mit der Kostenerstattung und schließlich die gewöhnlich Versicherten, denen die Behandlung als "Sachleistung" der Kasse bezahlt wird.

Köster-Steinebach warnte: "Der Patient darf nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Befürchtung: Nachdem der Patient seine Rechnung bezahlt hat, könnte die Kasse sich leichter dagegen sperren, die Rechnung in voller Höhe zu begleichen. Die Ärzte geben zu bedenken: "Wer schwarz auf weiß sieht, was die Behandlung kostet, geht wahrscheinlich bewusster damit um. Man überlegt sich: Ist jeder Arztbesuch sinnhaft?" sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, dem Abendblatt. Bei Röslers Plänen dürfe kein Patient mit den Rechnungen überfordert werden. Die Versicherten müssten vorab mit den Kassen klären, welche Behandlung übernommen werde. Und es müsse eine neue Gebührenordnung für Praxisärzte geben.

Die gesetzlichen Kassen sehen die Rechnungsbegleichung durch den Behandelten skeptisch: "Vorkasse heißt, dass den Ärzten der Griff ins Portemonnaie ihrer Patienten ermöglicht wird. Das lehnen wir ab", sagte der Sprecher des Kassen-Spitzenverbandes, Florian Lanz. "Das Sachleistungsprinzip ist ein Eckpfeiler der sozialen Krankenversicherung. Wenn kranke Menschen zum Arzt gehen, dann sollen sie sich nicht erst fragen müssen, ob ihr Geld reicht, um in Vorkasse gehen zu können."

Die Kostenerstattung könnte auch alle Ambitionen zum Sparen untergraben - zum Vorteil der Ärzte. Verbraucherschützerin Köster-Steinebach sagte: "Die Ärzte erhoffen sich eine schnelle Zahlung in voller Höhe. Über die Kassenärztlichen Vereinigungen wird wegen der Budgetierung der Honorare aber nicht die volle Höhe erstattet. Was ist dann mit der Differenz?" Soll heißen: Der Arzt bekommt normalerweise nicht alle Leistungen, die er erbracht hat, von der Kassenärztlichen Vereinigung ersetzt. Bei Röslers Plan trüge er dieses Risiko nicht mehr. Zudem darf beispielsweise ein Orthopäde nicht Behandlungen abrechnen, für die er nicht qualifiziert wurde. Das wird heute bei der Abrechnung durch die Kasse geprüft. Bei Röslers Plänen, so befürchten Verbraucherschützer, könnte sich der Druck auf die Patienten verlagern. Köster-Steinebach glaubt, dass ein Kranker Mehrkosten oder die Arztrechnung lieber akzeptiert, als noch länger auf den nächsten Termin zu warten.

Gesundheitsminister Rösler versicherte dagegen gestern, niemand werde zur Kostenerstattung gezwungen. "Es wird auch künftig das Sachleistungsprinzip geben." Er gehe um mehr Transparenz bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Röslers Änderungen bei den Arzneimitteln stoßen derweil auf heftige Kritik. Die Vorstandschefin von Deutschlands größter Kasse Barmer GEK, Birgit Fischer, sagte: "Bei der Neuordnung des Arzneimittelmarktes scheint die Bundesregierung Gesundheitspolitik mit Wirtschaftspolitik zu verwechseln." Erst habe sich Rösler damit gerühmt, das "Preisdiktat der Pharmalobby" zu brechen. Nun würden durch die Gesundheitsreform unabhängige Experten ausgebremst, die den Nutzen und die Kosten neuer Pillen bewerten. Die Beweislast werde umgekehrt. Jetzt müsse man beweisen, dass ein Präparat nutzlos sei. Bislang musste die Industrie den Nutzen einer Innovation nachweisen.