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BMG setzt weiter auf Rabattverträge

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will an den Rabattverträgen festhalten. «Die Rabattverträge sind marktwirtschaftlich und rechtssicher», sagte Dr. Ulrich Orlowski vom BMG beim DAV-Wirtschaftsforum in Potsdam. Allerdings sollen die Verträge vergabe- und kartellrechtlich weiterentwickelt werden. So steht es im Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, das gestern im Bundeskabinett bestätigt wurde. Demnach sollen Patienten künftig auch die Möglichkeit erhalten, über Zuzahlungen ein anderes als das rabattierte Arzneimittel zu erhalten. In der vom Sachleistungsprinzip geprägten Gesetzlichen Krankenversicherung seien Verträge das am besten geeignete Regulierungsinstrument, sagte Orlowski. Ein Zielpreismodell, wie es der Deutsche Apothekerverband vorschlägt, lehnte er ab. Zwar werde damit die ökonomische Verantwortung der Apotheker gestärkt. «Gleichzeitig schwächt man damit aber auch die Verantwortung der Kassen», sagte er. «Da sie als Nachfragemacht den Herstellern gegenüberstehen, ist das wenig sinnvoll.»

 

Orlowski räumte ein, dass die Compliance der Patienten unter den Rabattverträgen leiden könne. Er berief sich jedoch auf eine Umfrage, wonach 75 Prozent der Befragten angaben, mit den Rabattverträgen gut zurechtzukommen. «Für die verbleibenden 25 Prozent sind wir mit den Zuzahlungen auf dem richtigen Weg.» Für den erheblichen Mehraufwand durch die Rabattverträge müssten die Apotheker natürlich entsprechend vergütet werden, sagte Orlowski. In Verbindung mit dem Streit um den Apothekenabschlag versprach er, sich für verbindliche Schiedsstellen-Entscheidungen einzusetzen. «Sollten wir hier etwas erreichen, ist es jedoch unklar, ob sich das auch auf das laufende Verfahren anwenden lassen würde.» (sch)

 

29.04.2010 l PZ

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