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Krankenkassen müssen Milliarden-Loch stopfen

Die gesetzlichen Krankenkassen steuern in den nächsten Jahren auf ein Finanzproblem zu: Für die Pensionen zahlreicher Mitarbeiter fehlt das Geld. Wer für die fehlenden Milliarden aufkommen muss, ist umstritten. Möglicherweise müssen einzelne Kassen Insolvenz anmelden.

Die Krankenkassen brauchen in den kommenden Jahren rund 10 Milliarden Euro zusätzlich für die Pensionen ihrer Mitarbeiter in beamtenähnlichen Anstellungsverhältnissen. Ein dafür nötiger Kapitalstock könnte diese Höhe haben, bestätigte der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske, einen Bericht der „Bild“-Zeitung. „Das muss noch durch den Gesetzgeber geregelt werden“, sagte Barske in Berlin.

Das Blatt berichtete, allein der AOK fehlten 8,1 Milliarden Euro. Auch die Innungskassen sind betroffen. Insgesamt geht es um mehr als 10.000 Angestellte. Bund, Länder und Krankenkassen streiten darüber, wer die finanziellen Risiken abdeckt. Bei der 2007 gestarteten Gesundheitsreform wurde dieser Punkt ausgeklammert.


Heute werden Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten bestritten, demnächst müssen sie in der Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden. Künftig sollen alle Krankenkassen nach dem Insolvenzrecht Pleite gehen können. Strittig zwischen Bund und Ländern ist, wer im Fall einer Insolvenz haftet und für die Ansprüche aufkommt. Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) forderte, dass mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 die Länder für ihre Kassen nicht mehr haften. „Bund und Länder sind auf einem guten Weg, eine Lösung zu finden“, sagte der Sprecher von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Klaus Vater.


Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnte eine Lösung darauf hinauslaufen, dass im Fall einer Insolvenz zunächst die Kasse selbst, dann der zuständige Verband, dann ein für alle Kassen übergreifender Kapitalstock, notfalls aber Bund oder Länder haften müssen. Ein entsprechendes Gesetz könnte den Angaben zufolge von 2010 an gelten.

Betriebskrankenkassen wollen nicht helfen

Der Chef des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, Wolfgang Schmeinck, sagte der "Bild"-Zeitung: „Die Altlasten dürfen nicht den Kassen aufgebürdet werden, die rechtzeitig vorgesorgt haben.“ Die Betriebskrankenkassen haben nicht das Problem beamtenähnlicher Angestellter mit solchen Versorgungsansprüchen. BKK-Verbandssprecher Florian Lanz erläuterte, die betroffenen Kassen hätten für diese Angestellten nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. „Wer in der Vergangenheit nicht in die Rentenkassen eingezahlt hat, hat für seine Mitarbeiter einen Kostenvorteil. Der darf nicht zu Lasten der anderen Kassen gehen.“

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AOK-Sprecher Barske entgegnete, die betroffenen Kassen hätten vom Staat delegierte Aufgaben übernommen. Dafür dürften sie nicht bestraft werden. Der Aufbau nötiger Rücklagen müsse wettbewerbsneutral verlaufen und durch einen gemeinsamen Fonds der Kassen oder aus Steuermitteln finanziert werden, forderte der AOK-Sprecher.

Wegen steigender Ausgaben für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken dürften die Krankenkassenbeiträge laut Kassen-Warnungen zum Start des Gesundheitsfonds 2009 von 14,8 auf bis zu 15,5 Prozent steigen. Das Gesundheitsministerium wies diese Befürchtungen erneut zurück. „Niemand kann heute sagen, wie sich der Beitragssatz im Herbst entwickelt“, sagte Vater. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP- Fraktion, Daniel Bahr, sagte der „Bild“-Zeitung: „Der Fonds ist schon pleite, bevor er gestartet ist. Man sollte ihn stoppen.“

dpa/cn

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